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Journal 2/23Konzepte | Entwicklung

Ein Kompass zur Nahmobilität – NRW.URBAN lotst durch Förderrichtlinie Nahmobilität

By 2. Oktober 2023Keine Kommentare
Ein Kompass zur Nahmobilität

Die Nahmobilitätsinfrastruktur von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen soll in den kommenden Jahren entscheidend verbessert werden. Bund und Land stellen Mittel bereit, mit denen Maßnahmen zur Optimierung der Nahmobilität in den Gemeinden bis zu 95 Prozent gefördert werden. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind auch Bau- und Ausbauvorhaben oder grundhafte Sanierung bestehender Infrastruktur sowie sonstige Vorhaben.

Das „Team Nahmobilität“ von NRW.URBAN leistet Unterstützung, wenn es darum geht, die Förderfähigkeit der Vorhaben zu prüfen und die Anträge zu stellen. Es lotst Städte und Gemeinden durch die Kriterienvielfalt und hilft, den richtigen Weg zu einer tragfähigen Mobilitätslösung einzuschlagen. Ob Barrierefreiheit, Markierungen, Fahrradabstellanlagen oder Infokampagne – bisher hat das Team von NRW.URBAN 67 Städte und Gemeinden beraten und die Ergebnisse zusätzlich evaluiert.

Zukünftig soll jeder vierte Weg in Nordrhein-Westfalen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Wie kann das gelingen? Große Investitionen sind von den Kommunen zu stemmen. „Deshalb unterstützen wir als Land hier umfangreich“, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. 104 Maßnahmen werden mit rund 6,3 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2023 gefördert. Für 26 Maßnahmen zum Bau von Gehwegen und barrierefreien Fußgängerüberwegen sowie Ampelanlagen stellt das Land Nordrhein-Westfalen drei Millionen Euro bereit. Für 63 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden zwei Millionen Euro eingesetzt. In die Ermittlung des Modal Split in 13 Kommunen und die Errichtung von Dauerzählstellen für den Radverkehr in zwei Kommunen fließen rund 1,3 Millionen Euro.

Wie beurteilen die Expertinnen und Experten aus dem Ministerium das bisher Erreichte und die Aufgaben der Zukunft? Das NRW.URBAN-Journal hat nachgefragt! Das sagen die Experten:

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) ist am Januar 2022 in Kraft getreten, was hat sich inzwischen bewegt?

Philipp Mandel, Oberregierungsrat in den Referaten Radverkehr und Verkehrssicherheit im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: „Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW fügt sich ideal in die weiteren Bausteine zur Förderung der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen ein, es stützt und ergänzt das umfangreiche Förderprogramm oder auch den gesetzesflankierenden Aktionsplan. Dieser beinhaltet Regelungen jenseits des Gesetzes und fungiert zum einen als Hilfestellung für die Kommunen und zum anderen auch als Hausaufgabenheft des Landes. Ein Themenkomplex ist hierbei die Neuverteilung und Umorganisation der Flächen im innerstädtischen Bereich. Wir alle wissen, dass die Flächen endlich sind und meist bereits genutzt werden. Hier werden wir Hilfestellungen geben, dies im Sinne einer gerechten Verteilung umzuorganisieren. Aber das Ganze funktioniert nur mit genügend Fachkräften. Anfang August dieses Jahres hat das Land deshalb eine landeseigene Fahrradprofessur ausgeschrieben, um einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu leisten.“

NRW nennt sich „das Fahrradland Nr. 1 in Deutschland“. Was tut das Land, um weiterhin die Sicherheit von Radfahrenden zu verbessern?

Peter London, Regierungsrat im Referat Radverkehr im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: „Es gibt objektive Hinweise dafür, dass das Land Nordrhein-Westfalen führend in vielen Bereichen der Radverkehrsförderung ist. Sei es beim Fahrradrouting, beim Thema Radschnellverbindungen, bei den Fahrradstationen, bei der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr oder auch bei der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise. Demgegenüber stehen natürlich die persönlichen Erfahrungen der Radfahrenden. Vor allem in Großstädten gibt es Herausforderungen, wenn sich viele Verkehrsmittel den Raum teilen, schlechte Noten resultieren meist aus diesen räumlichen Konflikten, aber auch daran arbeiten die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen intensiv.“

Förderrichtlinien von Land und Bund können Kommunen unterstützen, wenn es um den Bau und Ausbau von Rad- und Fußwegen und um die Verknüpfung von Mobilitätsangeboten geht. Wie finden die Kommunen die richtige Lösung für ihre individuellen Probleme?

Ulrich Malburg, Leiter der Referate Radverkehr und Verkehrssicherheit im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: „Das Land Nordrhein-Westfalen versucht, die unterschiedlichen Förderprogramme zu bündeln. So werden zum Beispiel die Finanzhilfen des Bundes aus dem Sonderprogramm ‚Stadt und Land‘ und ‚Radschnellwege‘ über die Förderrichtlinie Nahmobilität an die Kommunen weitergegeben. Kommunen brauchen nur einen Antrag zum Förderprogramm Nahmobilität bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen und diese prüft automatisch, welche weiteren Programme passend wären. Unsere Förderkulisse ist ein gewachsenes System, das sich seit Jahrzehnten immer weiterentwickelt hat. Deshalb hat das Land Nordrhein- Westfalen eine gute und ergebnisorientierte Option geschaffen. Seit geraumer Zeit arbeitet das Verkehrsministerium erfolgreich mit NRW.URBAN zusammen. Das ‚Team Nahmobilität‘ berät die Kommunen bei Fragen zur Förderfähigkeit und unterstützt sie bei der Antragstellung. Mein Appell an die Kommunen: Nutzen Sie dieses Angebot!“

Als neuer Leiter der Abteilung Mobilität der Zukunft, Radverkehr und ÖPNV wollen Sie die Verkehrswende vorantreiben, wie?

Udo Sieverding, seit 2023 Abteilungsleiter im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, zuvor bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Themenfeld Klimaschutz, Mobilität und Energie tätig: „Mit meinem Amtsantritt als Leiter der neuen Abteilung ‚Mobilität der Zukunft, Radverkehr, ÖPNV‘ habe ich mir zum Ziel gesetzt, meine berufliche Vergangenheit auch in die Themen der Abteilung einfließen zu lassen. Das bedeutet für mich, dass wir Mobilität komfortabel und sicher gestalten müssen. So müssen die Verbindungen direkt geführt werden, damit sie auch im Alltag genutzt werden. Landschaftlich reizvolle Umwege sind vielleicht in der Freizeit schön, im Alltag kommt es jedoch auf die Reisezeit an, um eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu bieten. Es gibt aber Entfernungen, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Meine Abteilung ist auch für die Verbesserung des ÖPNV zuständig. Diese organisatorische Bündelung ist sehr sinnvoll. Denn Intermodalität birgt großes Potenzial. Ein Beispiel: Ich fahre mit dem privaten Fahrrad zum nächsten Bahnhof, stelle es dort trocken und sicher ab, steige in den Zug nach Düsseldorf, setze mich am Bahnhof auf ein Leihrad und komme entspannt im Büro an. Das ist eine echte Alternative zum privaten Auto.“

Ansprechpartnerin

Nadine Steffens
Konzepte | Entwicklung

Revierstraße 3, 44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.237

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Nadine Steffens, Konzepte | Entwicklung, Portrait

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