Das Baugebiet wird im Rahmen des Landesprogramms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung hat sich die Gemeinde gegenüber dem MHKBD verpflichtet, mindestens 30 % der geplanten Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum zu errichten. Die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN unterstützt die Gemeinde Rommerskirchen im Auftrag des MHKBD u.a. bei der Vermarktung der Grundstücke. Die vorliegende Konzeptvergabe dient dazu, geeignete Investoren zu ermitteln. Jede an diesem Bewerbungsverfahren beteiligte Person erklärt sich durch die Teilnahme mit dem Inhalt und den Bedingungen des festgelegten Verfahrens einverstanden.
Auf der Basis des städtebaulichen Entwurfes sind ca. 220 Wohneinheiten geplant, um den kurz- und mittelfristigen Wohnraumflächenbedarf in Rommerskirchen zu decken.
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes endet am 29.10.2024 (Uhrzeit: 23:59).
Bieterfragen
Alle Rückfragen sind schriftlich bis spätestens 15.10.2024 an folgende E-Mail-Adresse zu stellen: gillerhoefe@nrw-urban.de. Die Fragen und Antworten werden hier allen Interessierten zur Verfügung gestellt.
Frage: Welcher Stellplatzschlüssel wird im Baugebiet „Giller Höfe” angesetzt?
- 1,5 Stellplätze/WE für private Stellplätze
- 1,0 Stellplätze/WE für geförderten Wohnraum