Kooperative Konzeptvergabe der Baufelder H1 – H3 im York-Quartier

Im südöstlichen Münster, im Stadtteil Gremmendorf, wird das ehemalige Gelände der York-Kaserne zu einem nachhaltigen, modernen Stadtquartier entwickelt. Auf rund 50 Hektar entsteht ein hochwertiges Wohngebiet, das die historische Architektur der Kasernen mit zeitgemäßem Wohnen verbindet. Der Erhalt des denkmalgeschützten Bestands und die Integration großzügiger Grünflächen mit altem Baumbestand tragen zur Attraktivität des Areals bei.

Am westlichen Rand des neuen York-Quartiers eröffnet sich mit den Baufeldern H1, H2 und H3 eine der attraktivsten Entwicklungslagen Münsters: „York | Urban | Green“. Direkt angrenzend an den rund 8 Hektar großen, neu entstehenden Freiraum verbinden diese Grundstücke eine außergewöhnliche Lagequalität mit dem Potenzial für zeitgemäße, vielfältige Wohnformen. Großzügige Blickbeziehungen in den Landschaftspark, eine ruhige Lage sowie die unmittelbare Anbindung an Grün- und Freizeitangebote schaffen ein einzigartiges Wohnumfeld – nur 5 km von der Innenstadt entfernt!

Gesucht werden überzeugende Konzepte, die architektonische Qualität, gestalterische Vielfalt und eine klare Quartiersidentität miteinander verbinden – und so einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung Gremmendorfs leisten.

Flurkarte Konzeptvergabe Münster - Yorkquartier baufelder H

Bieterfragen

1. Anhandgabefrist: Welche Frist steht dem Entwickler nach Zuschlag des/ der Grundstücke bis zur gewünschten Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zur Verfügung?

Es wird um einen Vorschlag im Rahmen der Angebotsabgabe gebeten. Die Zahlungsmodalitäten werden Bestandteil der Beurteilung im Rahmen des Kaufpreises.

3. Bodenschadstoffe: Wird sich die Stadt Münster ab einem gewissen Schwellenwert an den Entsorgungskosten von Bodenschadstoffen beteiligen (z.B. ab DK 1)?

Die KonvOY GmbH hat das Sanierungskonzept der Flächen umgesetzt. Weitere evtl. anfallende Kosten werden nicht übernommen.

4. Auf S. 20 der Auslobung wird bei „bei besonders überzeugenden Konzepten“ eine Überschreitung der planungsrechtlichen Rahmung in Aussicht gestellt. Kann die Aussage dahingehend konkretisiert werden, welche Überschreitungen hier diskutabel sind? Geht es hierbei rein um gestalterische Entscheidungen („polygonale Baukörperstellung“) oder z.B. auch um Überschreitungen von Geschossigkeiten oder Abweichungen in den Festlegungen zur Dachform? Wie und zu welchem Zeitpunkt läuft der ggf. notwendige Abstimmungsprozess hierzu mit der KonvOY und der zuständigen Genehmigungsbehörde ab?

Grundsätzlich liegt dem Quartier der gültige Bebauungsplan zugrunde. Die daraus resultierenden Ausnutzbarkeiten der einzelnen Grundstücke sind einzuhalten. Insbesondere im Zusammenhang mit der Adressbildung der einzelnen Baufelder sind Abweichungen bezogen auf Baukörperstellungen oder die Ausformulierung der Geschosse denkbar. Eine grundsätzliche Erhöhung der Geschossigkeit oder eine abweichende Dachform sind nicht möglich. Die beteiligten Ämter werden an der Vorprüfung teilnehmen; die Umsetzbarkeit des Gesamtkonzeptes wird bei der Bewertung Berücksichtigung finden. Der weitere Abstimmungsprozess des Entwurfskonzeptes wird nach dem Beschluss des Aufsichtsrates der KonvOY mit allen beteiligten Ämtern erfolgen.

7. Wie viele Stellplätze müssen für die BF 1-3 geschaffen werden? Ist der Stellplatznachweis insgesamt nachzuweisen oder anteilig für jedes separates Grundstück (BF H1, BF H2 , BF H3 ) zu berücksichtigen? Wie viele Stellplätze sind nach STP-Satzung zu schaffen bzw. mit welchem Abschlag können wir für die Liegenschaften aufgrund von Carsharing bzw. sehr guten öffentlichen Anbindung (ÖPNV) rechnen?

Die Stellplätze müssen konzeptabhängig ermittelt werden. Zur Berechnung ist dann die in den Unterlagen verlinkte Stellplatzsatzung der Stadt Münster heranzuziehen. Für den ÖPNV-Bonus ist ein Anschluss an die 20-Minuten-Taktung des Stadtbusnetzes anzusetzen. In welchem Umfang private Mobilitätskonzepte weitere Abschläge ermöglichen ist konzeptabhängig.

8. Die etwaigen Förderrichtlinien für geförderten Wohnraum trifft nicht bei den Baufeldern H1-3 zu, sondern alle geplanten Wohnungen auf diesem Areal-Abschnitt sind zu 100% freifinanziert?

Die Wohnungen sämtlicher H-Baufelder sind frei finanziert. Es ist jedoch die Quote von 70% für förderfähige Grundrisszuschnitte einzuhalten und nachzuweisen (siehe Anlage der Stadt Münster Amt für Wohnungswesen).

9. Die KfW-Effizienzhauses 55 soll mind. eingehalten werden, S.17. Die derzeit auf dem Gelände errichteten bzw. geplanten Neubauten sind überwiegend energetischen KfW-40-Standard mit / ohne Gebäude - QNG oder KfW 55? Können Sie dazu eine Aussage treffen und eine Gewichtung des energetischen Standards mitteilen?

Auf der Kasernenfläche sind aufgrund der unterschiedlichen Baujahre und Förderprogramme diverse Energiestandards umgesetzt worden. Der KfW-Effizienzhaus 55 Standard entspricht dem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Münster und muss mindestens erreicht werden. Der Energiestandard fließt wie in der Auslobung beschrieben mit in die Konzeptbewertung ein. Bei der Bewertung wird das Gesamtkonzept aller ökologisch / energetischen Maßnahmen herangezogen.

10. Müssen die 3- und 4-geschossigen Gebäudeteile jeweils ein eigenständiges TRH verfügen, oder kann die vertikale Erschließung auch über ein gemeinsames TRH für beide Gebäudeteile erfolgen (vergl. Gestaltungsleitlinien, S. 171)?

Die Abbildungen in den Gestaltungsleitlinien sind ein möglicher Vorschlag. Wichtig bei der Erschließung der Gebäude in der Bewertung ist die Adressbildung, die u. a. bewertet wird durch die Menge an Einheiten, die an einen Eingang angebunden sind (Stichwort ‚Hausgemeinschaft‘), aber auch die Ausbildung und Belichtung von Erschließungsfluren, usw.

11. Ist die Anfahrbarkeit der Gebäude durch die Feuerwehr gewährleistet, bzw. ausgeschlossen?

Die Anfahrbarkeit der Grundstücke erfolgt über die öffentlichen Stichwege. Diese dienen sowohl der Anfahrbarkeit von Tiefgaragen als auch der Erreichbarkeit zu Rettungszwecken. Auf den Grundstücken selbst sind diese Aspekte in der Planung entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere für die Ausbildung von 1. und 2. Rettungswegen bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten, abhängig vom Entwurfskonzept.

12. Kann davon ausgegangen werden, dass die Fassadenmaterialität analog Petersen Tegl D72 auch mittels geklebter Riemchen hergestellt werden kann?

Im Rahmen der Prüfung des Gesamtkonzeptes werden neben der Fassadenmaterialität auch Nachhaltigkeitsaspekte, wie Recyclebarkeit, AAD usw. Berücksichtigung finden.

13. Gibt es bestimmte Kriterien bezogen auf Nachhaltigkeit/ Taxonomie, die für das Quartier auf den BF H1-3 zu erbringen sind?

Die Hinweise zu diesen Punkten finden sich auf Seite 17 ‚Energie und Ökologie‘ und Seite 23 ‚Nachhaltigkeit und Klimaschutz‘.

14. Bitte erläutern Sie in welchen Aspekten von den Gestaltungsleitlinien abgewichen werden kann (vergl. Auslobung, S. 16).

Die Gestaltungsleitlinien sind Leitlinien zum Bebauungsplan und geben den Rahmen für die Quartiersentwicklung insbesondere unter stadtgestalterischen und auch denkmalpflegerischen Aspekten vor. Abweichungen sind nur zugunsten der Adressbildung möglich und müssen daher im Einzelfall betrachtet und abgewogen werden.

17. Könnten Sie uns mitteilen, wie viele der kartierten Bombentrichter sich auf den Flurstücken H1–H3 befinden und welche davon bereits untersucht wurden? Wir würden zudem gerne den Lageplan Anlage 1.5 mit eingezeichneten Baufeld-H-Grenzen sowie etwaige weiterführende Unterlagen hierzu erhalten.

Bild zu Antwort für Bieterfragen zu Konzeptvergabe Baufelder H, York Münster

Auszug Ergebnisse:

                In den folgenden Bombentrichter wurde eine Verfüllung aus organoleptisch unauffälligem Boden ohne Fremdkomponenten wie Bauschutt, Metall, Holz, Kunststoff angetroffen:

                • SB 1, SB 2, SB 3, SB 5, SB 7 und SB 8

                In den folgenden Bombentrichter wurde eine Verfüllung aus organoleptisch unauffälligem Boden mit Fremdkomponenten wie Bauschutt, Metall, Holz, Kunst-stoff angetroffen:

                • SB 4 (Anteil Fremdkomponenten geschätzt < 10 %)

                • SB 6 (Anteil Fremdkomponenten geschätzt deutlich < 10 %)

                • SB 9 (Anteil Fremdkomponenten geschätzt ca. 10 – 50 %)

                • SB 10 (Anteil Fremdkomponenten geschätzt ca. 50 %)

Wie die Ergebnisse der an ausgewählten Bombentrichtern durchgeführten Untersuchungen zeigen, sind die im westlichen Bereich des ehem. Kasernengeländes gelegenen Bombentrichter SB 1 bis SB 8 weitgehend frei an Fremdkomponenten. Die Verfüllung besteht hier weitestgehend aus organoleptisch unauffälligem Boden.

18. Hat die zuständige Baugenehmigungsbehörde bereits signalisiert, welche Nachweise zu den nicht untersuchten Bombentrichtern im Baugenehmigungsverfahren für H1–H3 erforderlich sein werden?

Nein. Wir verfahren in der Regel nach folgendem Prinzip: Bei Antreffen vorsichtig arbeiten, getrennte Entsorgung bei Auffälligkeiten.

20. Könnten Sie uns den aktuellen Sanierungsstand für die Baufelder H1–H3 genauer darlegen? Dem Flächenpass entnehmen wir, dass die Sanierung im Bereich FMP 14/15 nordöstlich aufgrund des Baumbestands nicht vollständig abgeschlossen werden konnte.

Bild zu Antwort für Bieterfragen zu Konzeptvergabe Baufelder H, York Münster

Zu den Flächenmischproben: gilt für FMP12,13 und 16:

Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen liegen für die Probenahmefläche FMP 13, unabhängig vom Nutzungsszenario, keine Überschreitungen der aktuellen Prüfwerte und der Prüfwertvorschläge für die Novellierung der BBodSchV vor.‘

FMP 15 wurde ausgekoffert und saniert, Randbereiche könnten noch Auffüllungsmaterialien enthalten mit ggf. geringen PAK-Gehalten, da Abgrenzung wegen des Baumbestandes nicht abschließend möglich war.

FMP 14 hatte geringfügige PAK bis 1,9 mg/kg

21. Liegt das schriftliche Ergebnis der Oberflächensondierung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) für die Baufelder H1–H3 vor und kann es uns zur Verfügung gestellt werden? Wurden dabei Bereiche mit Empfehlung zur Tiefensondierung identifiziert und falls ja, ist diese Tiefensondierung bereits erfolgt oder steht sie noch aus?

Grundsätzlich ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse anderer Baumaßnahmen mit einer Flächensondierung zu rechnen. Je nach Ergebnis dieser Sondierung können sich weitere Maßnahmen anschließen. Dies wird nicht seitens der Baugenehmigungsbehörde entschieden sondern obliegt der Feuerwehr-Kampfmittelüberprüfung.

24. Wurde die Frage einer möglichen Erlaubnispflicht für bauzeitliche Grundwasserabsenkungen nach §8 WHG bereits mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) abgestimmt?

Etwaige Anfragen erfolgen maßnahmenscharf und sind im Rahmen von Kanalbauabschnitten und auch einzelnen Hochbaumaßnahmen durch die Investoren erfolgt.

25. Könnten Sie uns erläutern, wie das Baugrundrisiko im Kaufvertrag konkret definiert ist?

 Das Baugrundrisiko liegt beim Käufer. Den Investoren wird vor Vertragsschluss die Möglichkeit gegeben Untersuchungen durchführen zu lassen, um das Risiko bewerten zu können.

26. Dem Exposé entnehmen wir, dass die ZUE die Baufelder D1–D4 belegt. Könnten Sie bestätigen, ob auch Teile der Baufelder H1–H3 von der ZUE genutzt werden oder wurden, oder ob die Nutzung ausschließlich auf Baufeld D beschränkt ist?

Auf den H-Baufeldern befanden sich zu keinem Zeitpunkt nutzbare Gebäude, die anderweitig hätten genutzt werden können. Die Flächen, die derzeit von der ZUE genutzt werden sind klar benannt (D1-D4) und auch auf diese Flächen beschränkt. Ein Freizug und die Verlagerung an den dann dauerhaften Ersatzstandort in Münsters Osten (Pulverschuppen) ist für das Jahr 2028 geplant.

28. Mit welchem Zeithorizont planen Sie?

Der Zeithorizont des Projektes sollte seitens des Investors benannt werden. Die Flächen sind Ende diesen Jahres baureif erschlossen und stehen uneingeschränkt zur Verfügung.

29. Ist der B-Plan festgesetzt? Wieso wurden die Baukörper in Richtung Norden ausgerichtet?

Der Bebauungsplan ist seit 21.12.2018 rechtskräftig, Basis war der Masterplan aus dem zuvor durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Eine Aussage zu den Gründen der damaligen Entscheidungen kann nicht mehr gegeben werden.

Bewerbung

Die Abgabe des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens einschließlich der geforderten Anlagen hat bis zum 06.07.2026, 23:59 Uhr über die zentrale Emailadresse der Verfahrenskoordination (joerg.pescher@nrw-urban.de) zu erfolgen.

Nach der Abgabe des Bewerbungsbogens wird der Zugang zu einem Datenraum zur Verfügung gestellt. Dort können die zugehörigen Anlagen, sollten diese zu groß für den Mailversand sein, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Zugangsdaten zum Datenraum hochgeladen werden.

Terminkette

  • 12.05.2026 Bekanntmachung
  • 01.06.2026 Frist für schriftliche Rückfragen bis 23:59 Uhr
  • 06.07.2026 Digitale Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis 23:59 Uhr

Ihre Kontaktperson

Jörg Pescher, NRW.URBAN

Jörg Pescher
Projektmanagement

Revierstraße 3,
44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.309

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