Die Dortmunder Nordstadt gilt als das größte zusammenhängende Gründerzeitviertel in Nordrhein-Westfalen. Durch ihre zentrale Lage und die zahlreichen gründerzeitlichen Bestände gibt es hier große Potenziale. Gleichzeitig weisen einige Quartiere jedoch bauliche und funktionale Defizite auf, die zum Teil mit sozialen Problemlagen einhergehen. Aus diesem Grund prüfte die Stadt Dortmund die Anwendung einer Sanierungsmaßnahme zur Behebung dieser städtebaulichen Missstände. Dadurch soll die Nordstadt insgesamt lebenswerter, grüner und klimagerechter werden. NRW.URBAN unterstützte die Stadt Dortmund mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB.



Ziele und Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) prüfte NRW.URBAN, ob es in der Nordstadt städtebauliche Missstände gibt, die mit einer Sanierungsmaßnahme behoben werden könnten. Die Untersuchungen bezogen sich auf ein ca. 260 Hektar großes Gebiet, in welchem unter anderem eine GIS-basierte Erfassung und Bewertung von über 3.000 Gebäuden durch NRW.URBAN-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte. Zudem wurden mehrere Veranstaltungen durchgeführt, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Interessierten über das Projekt informierten und aktiv dazu animierten, den Prozess durch ihre persönlichen Anregungen und Wünsche mitzugestalten. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer wurden mit einer schriftlichen Befragung und einer gesonderten Veranstaltung umfangreich beteiligt.
Als Ergebnis haben die VU empfohlen, einen ca. 75 Hektar großen Bereich im zentralen Nordmarkt-Quartier als Sanierungsgebiet festzusetzen. Für das Gebiet wurde im Rahmen der VU ein umfassendes Sanierungskonzept bestehend aus Sanierungszielen und einem Maßnahmenprogramm erarbeitet. Auf Grundlage der VU beschloss der Rat der Stadt Dortmund am 27.06.2024 die Sanierungssatzung „Südliches Nordmarktquartier“. Mit der Bekanntmachung am 31.01.2025 trat die Sanierungssatzung rechtsverbindlich in Kraft.


Projektziele
- Sicherung / Profilierung erhaltenswerter Bausubstanz
- Beseitigung von Leerständen
- Modernisierung der Gebäudebestände
- Schaffung von zusätzlichen Wohnraumangeboten
- Anpassung an eine klimagerechte Stadt
- Schaffung bzw. Wiedergewinnung stadträumlicher (Aufenthalts-)Qualitäten
- Verkehrssicherheit und Reduzierung von verkehrsbedingten Belastungen
- Sicherung/Stärkung der Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebote

Besonderes Städtebaurecht
Zur Behebung von städtebaulichen Missständen in einem bestimmten Gebiet können Kommunen das Sanierungsrecht gemäß der §§ 136 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) anwenden. Dieses Planungs- und Umsetzungsinstrument als Teil des besonderen Städtebaurechts soll ermöglichen, dass im Rahmen einer koordinierten Gesamtmaßnahme über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umgesetzt wird, die zu einer wesentlichen Verbesserung oder Umgestaltung des Gebietes beitragen. Während der Durchführung hat die Gemeinde erweiterte Eingriffsmöglichkeiten. Sie kann beispielsweise verschiedene Vorgänge (z. B. Grundstücksverkäufe, bauliche Veränderungen) genehmigungspflichtig machen und ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen nutzen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB dienen als Grundlage für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme vorliegen. Hierfür findet eine umfassende Analyse der Ausgangslage statt, in der die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge des Untersuchungsgebiets erfasst werden. Dabei wird insbesondere das Vorliegen von städtebaulichen Missständen in Form von Substanz- bzw. Funktionsschwächen in einem Gebiet geprüft.

Ihre Kontaktperson

Philipp Trautmann
Projektmanagement
Revierstraße 3,
44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.252
