Mit dem am 1. Januar 2022 durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) wurde für Städte und Kommunen eine Grundlage für bessere Nahmobilitätsmaßnahmen geschaffen. Zusätzlich gibt ihnen das Ministerium für Verkehr mit der Förderrichtlinie Nahmobilität ein weiteres Unterstützungsangebot an die Hand. Mit der Hilfe von NRW.URBAN ist es Städten und Gemeinden nun möglich, den Fahrrad- und Fußverkehr nach vorne zu bringen und erfolgreich für die Zukunft aufzustellen.
Wie läuft dieser Unterstützungsprozess ab?
Den Grundstein legt ein Erstgespräch vor Ort, in dem die Förderprogrammatik des Landes vorgestellt wird. Sind alle Fragen beantwortet, erfolgt – je nach Größe und Bedürfnissen der Kommune – die Beratung zu möglichen Vorhaben. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Vorstellung möglicher Vorhaben im Verwaltungsvorstand und den politischen Gremien. Im finalen Schritt helfen wir dann bei der Antragsstellung der Fördermittel. Diese Begleitung während der ersten Planungsphase gibt den Beteiligten seitens Stadt oder Kommune alle wichtigen Startvoraussetzungen an die Hand, um die Nahmobilität auf ihren Straßen nachhaltig zu verbessern.
Termine können ab sofort vereinbart werden
Bitte schreiben Sie uns hierzu über nahmobilitaet@nrw-urban.de an.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen zwei offene digitale Sprechstunden an, in denen alle interessierten Kommunen teilnehmen können. Hier möchten wir Ihnen unser Unterstützungsangebot konkreter vorstellen, erste Fragen sammeln und diskutieren sowie einen Erfahrungsaustausch ermöglichen.
Die offenen Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
06.07.2022 14:30 – 15:30 Uhr
17.08.2022 13:00 – 14:00 Uhr
Eine Anmeldung für die offenen Sprechstunden ist nicht notwendig. Folgen Sie einfach diesem Link.
Ihre Kontaktperson
Nadine Steffens
Konzepte | Entwicklung
Revierstraße 3,
44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.237