Das Altstadtquartier Büchel liegt in zentraler Lage der Aachener Innenstadt, nur rund 150 Meter vom Aachener Dom entfernt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im April 2024 den Bebauungsplan sowie die bestehende Sanierungssatzung für unwirksam erklärt hatte, beschloss die Stadt Aachen im Juni 2024 die Durchführung erneuter vorbereitender Untersuchungen  nach § 141 BauGB. Ziel war es, die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für eine neue städtebauliche Sanierungsmaßnahme zu schaffen. 

Mit der Durchführung der Untersuchungen wurde im November 2024 die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beauftragt.

Eine Gruppe Menschen steht vor einem leerstehenden Kaufhaus.

Vorbereitenden Untersuchungen

Für die Stadt Aachen war die Unterstützung durch NRW.URBAN insbesondere aufgrund der Expertise im besonderen Städtebaurecht von großer Bedeutung. In einem eng getakteten Verfahren übernahm NRW.URBAN die fachliche Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen und entwickelte gemeinsam mit der Stadt die Grundlage für das spätere Sanierungskonzept. 

Dabei konnte auf bereits vorhandene Planungen und die seit 2019 laufenden Entwicklungsaktivitäten im Quartier aufgebaut werden. Gleichzeitig erforderte die komplexe Situation rund um die für Prostitution genutzte Antoniusstraße sowie die vorausgegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen ein besonders sorgfältiges Vorgehen.

Fassade einer Table Dance Bar am Aachener Büchel
Gebäudewand mit Plakaten zur Entwicklung des Quartiers Büchel in Aachen

Umfassende Analyse des Quartiers

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen führte NRW.URBAN eine detaillierte Bestandsaufnahme des rund 3,15 Hektar großen Untersuchungsgebiets durch. Dazu gehörten sowohl eine Gebäudebestandsanalyse als auch übergeordnete Untersuchungen zu den Themen Verkehr und Mobilität, öffentliche Räume sowie Umwelt und Klim Im Fokus standen unter anderem der Zustand von Fassaden, Dächern und Fenstern sowie städtebauliche und funktionale Defizite. Ergänzt wurden die Untersuchungen durch Eigentümerbefragungen und persönliche Gespräche, um zusätzliche Informationen über bestehende Gebäude und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen.

Die Analysen zeigten insbesondere im Bereich der Antoniusstraße und ihrer Einmündungsbereiche deutliche städtebauliche Missstände und bestätigten den Sanierungsbedarf des Quartiers.

Grundlage für die zukünftige Quartiersentwicklung

Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurde ein Sanierungskonzept mit verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet. Dazu zählen die Entwicklung von Gebäuden und Grundstücken, die Aufwertung öffentlicher Räume, nachhaltige Mobilität sowie Klima- und Umweltschutz. Im Mittelpunkt der weiteren Entwicklung steht die Umgestaltung des ehemaligen Parkhausstandorts zu einer attraktiven Grün- und Freifläche als zentralem Baustein eines gemischt genutzten und autoarmen Innenstadtquartiers. 

Die abgeschlossenen vorbereitenden Untersuchungen bildeten die Grundlage für den Beschluss der neuen Sanierungssatzung durch den Rat der Stadt Aachen im April 2026. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel erreicht und die Basis für die Umsetzung der Sanierungsziele geschaffen.

Wissenswertes

Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH steht interessierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Sie erwirbt die Grundstücke, stellt Expertise für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Bauflächen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement sowie die Abrechnung des Projektes.gerechte Nutzungskonzepte mit dauerhaftem Engagement für den Standort.

Ihre Kontaktperson

Philipp Trautmann, NRW.URBAN

Philipp Trautmann
Projektmanagement

Revierstraße 3,
44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.252

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