Die Stadt Münster plant im Bereich des Hafens und entlang des Dortmund-Ems- Kanals neue urbane Stadtquartiere mit Modell-Charakter. Auf dem circa 20 Hektar großen Areal an der Theodor-Scheiwe- Straße – gegenüber vom Stadthafen 1 – möchte die Stadt dringend benötigten Wohnraum in Mischung mit urbanem Arbeiten realisieren. In der Nieberdingstraße, auf circa elf Hektar gegenüber dem Stadthafen 2, liegt der Fokus auf urbanem Leben und Arbeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungs- und Freiraumstrukturen. NRW.URBAN ist mit der Projektsteuerung und den „Vorbereitenden Untersuchungen“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB für diese beiden Quartiere ebenso beauftragt wie für ein geplantes urbanes Stadtquartier an der Steinfurter Straße in unmittelbarer Nähe zum Technologiepark.
Geplant ist ein Quartier mit einer Mischung verschiedener Wohnformen für rund 2.000 neue Einheiten bzw. für etwa 5.000 neue Bewohnerinnen und Bewohner. Das Wohnungsangebot soll insbesondere ein finanziell leistbares Wohnen auf der Grundlage der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ (SoBoMü) ermöglichen und somit ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des Münsterschen Wohnungsmarktes leisten. Es soll ein neues, lebendiges Münster-Modell-Quartier in einer dichten, vitalen Mischung aus Wohnen und Arbeiten, sowohl im gesamten Quartier als auch in den einzelnen Gebäuden entstehen.
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Quelle: Geobasis NRW
Grundlage
Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Wohnraumnachfrage und einer darüber hinaus bestehenden ebenfalls hohen Nachfrage nach neuen Standorten für dienstleistungs- und technologieorientierte Unternehmen sowie den hierfür nicht ausreichend vorhandenen Bauflächen, erhielt die Verwaltung den Auftrag, das gekennzeichnete Areal im Sinne eines neuen urbanen Modellquartiers für Wohnen, Arbeiten und Technologie zügig zu entwickeln und auf der Grundlage des Antrags „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 die weiteren, notwendigen planerischen und liegenschaftlichen Entwicklungsschritte durchzuführen.
Der Bereich des südöstlichen Dortmund-Ems-Kanal-Ufers, südwestlich des Lütkenbecker Weges, bietet die einmalige Chance in zentraler Lage eine Wandlung von derzeit noch bestehender gewerblich-industrieller Nutzungen zu einem neuen, attraktiven urbanen Quartier mit hoher städtebaulicher Qualität zu vollziehen. Von der 1,38 ha großen Fläche sind es nur ca. 2,5 km Luftlinie zum Domplatz (ca. 15 Minuten mit dem Fahrrad) und ca. 1,5 km Luftlinie zum Hauptbahnhof. Die Fläche ist repräsentativ und verkehrsgünstig am südöstlichen Eingangsbereich zur Innenstadt am Albersloher Weg, einer der wichtigsten Verkehrsachsen Münsters, gelegen.
Unsere Aufgabe
Sind Städte oder Gemeinden in einem Quartier mit besonderen Missständen konfrontiert, können sie das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) anwenden. Dazu zählen insbesondere Defizite im städtebaulichen Bestand, die häufig ganze Quartiere betreffen. Das Besondere Städtebaurecht erweitert Handlungsspielräume und gewährt der öffentlichen Hand besondere Eingriffsmöglichkeiten. Es beinhaltet einerseits eigene Instrumente und Verfahren und kann sich andererseits auch auf Instrumente der Bauleitplanung sowie informelle Instrumente wie zum Beispiel städtebauliche Rahmenplanungen stützen. Das besondere Städtebaurecht kann unter anderem Grundstücksverkäufe oder bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig machen und Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen einräumen.
NRW.URBAN ist mit der Projektsteuerung und den „Vorbereitenden Untersuchungen“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB für diese beiden Quartiere beauftragt.
Ihre Kontaktpersonen
Dr. Franz-Josef Lemmen
Projektmanagement
Fritz-Vomfelde-Straße 10,
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 54238.373