
Ziel der Neufassung der Förderrichtlinie Stadterneuerung ist, das bestehende Förderangebot zu erweitern, die Verfahren erheblich zu vereinfachen und für die Zukunft Ausgabereste zu vermeiden. Wichtig ist: Die Richtlinie gilt für die Antragstellung im Jahr 2023! Da sich die Systematik der Förderung ändert und das Förderangebot erweitert wird, möchte Sie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen möglichst früh umfassend informieren.
Die ganztägige Online-Veranstaltung mit einem Grußwort von Ministerin Ina Scharrenbach fand am 20. Juni 2023 mit über 800 Seitenaufrufen statt. Hier gelangen Sie auf direktem Wege zur Aufzeichnung sowie zu weiteren Informationen und einem ausführlichen FAQ-Verzeichnis des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Ihre Kontaktperson

Jennifer Freckmann
Unternehmensentwicklung und -kommunikation
Revierstraße 3,
44379 Dortmund
Tel.: 0211 54238.253