Skip to main content
Beitrag

Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen

By 19. August 2022September 20th, 2022Keine Kommentare
Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 1. April 2020 eine Landesinitiative gestartet, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, schneller und effektiver Planungen bei der Bauleitplanung durchführen zu können. Durch Rahmenverträge sollen Bau- und Planungsprozesse in den Kommunen beschleunigt werden, um zügiger bauen zu können.

Enorm reduzierter Aufwand für die Verwaltung

Mit der Landesinitiative hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zahlreiche Hinweise aus Städten und Gemeinden im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren aufgegriffen: Zu wenige Planerinnen und Planer, Herausforderungen bei der (Wieder-)Besetzung von ausgeschriebenen Stellen, hohe Komplexität der Verfahren.

Ziel ist es, durch einen neuen Rahmen fürs Planen dazu beizutragen, dass Stadt- und Gemeindeverwaltungen Planungen, Gutachten und Leistungen bei der Bauleitplanung schon bald mit enorm reduziertem Aufwand direkt beauftragen können und dabei verlässliche Dienstleister und hohe Qualität erhalten. Das Personal wird dadurch nicht mehr mit der zeitraubenden Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungen belastet.

Der nordrheinwestfälische Städte- und Gemeindebund, der Städtetag Nordrhein-Westfalen, die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen begleiten und unterstützen die Rahmenvertragsinitiative und richten den Fokus auf die zentralen Vorteile, die daraus für alle Seiten erwachsen: Zeitgewinn, Vereinfachung formaler Abläufe und Entwicklung verlässlicher Standards. Mit der Umsetzung der „Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung“ wurde NRW.URBAN als landeseigene Gesellschaft beauftragt.

XPlanung treibt die Digitalisierung voran

XPlanung ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat, das den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen unterschiedlichen IT Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen unterstützt. Der Austauschstandard wurde vom IT Planungsrat beschlossen und ist ab dem 1. Februar 2023 verbindlich anzuwenden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Städte, Gemeinden und Kreise dabei
auf vielfältige Weise:

  • Zeit sparen: Mit dem Zugriff auf einen Rahmenvertrag, der im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen von dem landeseigenen Unternehmen NRW.BANK auf den Weg gebracht wurde, sparen Sie Zeit. Und Zeit ist heute eben auch Geld! Durch den Abschluss eines Rahmenvertrages mit NRW.URBAN können Sie auf alle hierfür zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartnerschaften zugreifen . Damit sparen Sie Zeit und Ressourcen bei den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
  • Geld sparen: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Digitalisierung von Bebauungsplänen mit einem 50-Prozent-Zuschuss. Ab 2023 gilt dies auch für die Digitalisierung von Flächennutzungsplänen.
  • Digitales Verfahren: Schließlich erfolgen sowohl die Wahl der Vertragspartner, die Antragstellung sowie großenteils das Förderverfahren digital. Sie sparen viel Zeit und Geld und gehen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung XPlanungs-Standard, der ab 01. Februar 2023 verbindlich anzuwenden ist.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten in unserem FAQ-Dokument

Weitere wertvolle Informationen zu diesem Thema haben wir mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen für Sie in diesem Dokument zusammengestellt:

Zum FAQ-Dokument (PDF)

Ihre Kontaktperson

Peter Driesch
Projektmanagement

Fritz-Vomfelde-Straße 10,
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 54238.316

E-Mail schreiben
Peter Driesch, Projektmanagement, Portrait

Unser Auftrag

Hier ist die NRW.URBAN GmbH&Co.KG  tätig für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kommentar verfassen