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BeitragJournal 02/21Projektmanagement

Natur- und Artenschutz kompakt

By 9. September 2021November 4th, 2021Keine Kommentare

Kommunen, die aktuell Flächenentwicklungsmaßnahmen planen, sind mehr denn je gefordert, Maßnahmen umzusetzen, die der Resilienz von Städten und Dörfern dienen. Im Zuge der Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung NRW stellt die Landesregierung neben weiteren Arbeitshilfen für die Kommunen unter baulandleben.nrw/leistungsverzeichnisse auch ein Leistungsverzeichnis für den Bereich Arten- und Naturschutz zum Download zur Verfügung.

Die strukturierte Leistungsabfrage umfasst:

  • Hinweise zu Zeitplanung, Datenverarbeitung und Datenschutz
  • Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutzkategorien, Umweltschadensgesetz, Landesnaturschutzgesetz)
  • Leistungsbausteine wie
    • Artenschutzprüfung in den Kategorien „einfach“, „mittel“ und „schwer“
    • vertiefende Artenschutzprüfungen in den Kategorien „einfach“, „mittel“ und „schwer“
    • Kartierungen (Vögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse)
    • Biotopkartierungen und Spezialerfassungen besonderer Arten oder Artengruppen
    • verschiedene Definitionen und Tabellenwerke
    • (Matrices) zur Bestimmungdes Schwierigkeitsgrades eines Artenschutzfachbeitrages

Begriffe, Regelwerke und Gesetze

Das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) schreibt vor, bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Belange des Artenschutzes gesondert zu prüfen.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Ihr Ziel: wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen.

Die Artenschutzprüfung (ASP) ist in drei Stufen unterteilt:

  • Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
  • Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
  • Stufe III: Ausnahmeverfahren

Die Artenschutzprüfung, Stufe I, umfasst eine Begutachtung von Flächen und Gebäuden sowie von vorhandenen Grünflächen und Baumbeständen und bietet die Grundlage zur Einschätzung eines möglichen Konflikts einer geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutzrechts.

Die Biotopkartierung erfasst alle Lebensräume in einem bestimmten Gebiet, um diese hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt zu bewerten. Hierzu werden vor allem Geoinformationssysteme (GIS) genutzt.

Die Artenschutzrechtliche Prüfung oder der Artenschutzfachbeitrag beurteilt die besondere Bedeutung und Empfindlichkeit einzelner Arten und Artengruppen – darunter alle europäischen Vogelarten, alle Fledermausarten und eine Auswahl von weiteren Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Libellen, Käfern, Schmetterlingen, Mollusken und Farn- und Blütenpflanzen.

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