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Rückenwind für den Radverkehr: Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz für NRW

By 29. April 2022August 29th, 2022Keine Kommentare

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht, das den Rad- und Fußverkehr attraktiver machen soll. Am 1. Januar 2022 ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen (FaNaG) in Kraft getreten, das Fußgängern, Radfahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern gleiche Rechte einräumt. Im FaNaG NRW ist auch eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes verankert, denn nur durch eine entsprechende Infrastruktur kann die Umsetzung dieser Ziele erreicht werden. Insgesamt stellt die Landesregierung NRW 100 Millionen Euro für bessere Rad- und Fußwege zur Verfügung. Hinzu kommen weitere rund 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln. NRW.URBAN unterstützt die NRW-Kommunen, ihre Radwegenetze vor Ort auszubauen und sicherer zu gestalten. Expertinnen und Experten der Landesgesellschaft stellen die Förderprogrammatik Nahmobilität zunächst in rund 50 ausgewählten Kommunen vor und beraten bei Bedarf dort Verwaltungen und politische Gremien zu möglichen Vorhaben. Im Anschluss kann NRW.URBAN bei der inhaltlichen Erarbeitung und der Antragstellung bei den Bezirksregierungen behilflich sein. Langfristig kann das Beratungsangebot weiteren interessierten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Die Anfrage für eine Beratung zur Förderrichtlinie Nahmobilität durch NRW.URBAN kann direkt beim Verkehrsministerium gestellt werden:

Mail an Ulrich Malburg

Mail an Philipp Mandel

Zur Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen

„Um tatsächlich gleiche Voraussetzungen für Fuß-, Rad- und Autoverkehr zu erreichen, müssen die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr deutlich verbessert werden. Fuß- und Radwege müssen durchgängig komfortabel, sicher und zur Bewegung einladend sein. Auf Landesebene ist die zügige Realisierung des im FaNaG vorgesehenen Radvorrangnetzes mit direkten und hochwertigen Verbindungen wichtig. Dies darf aber nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen”, sagt Christine Fuchs, Vorständin der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. Dabei sei vor allem in den Groß- und Mittelstädten eine Neuorganisation des Parkraums der Schlüsselfaktor. Christine Fuchs wünscht sich dazu eine andere Diskussion in der Öffentlichkeit: „Veränderung von Parkraum wird von vielen Beteiligten ausschließlich negativ bewertet, die positiven Effekte stehen zu wenig im Vordergrund.“ Zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs insgesamt und damit zur Förderung der Mobilitäts- und Verkehrswende bedürfe es zudem signifikant mehr Fachpersonal auf allen Ebenen.

Das neue Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz setzt folgende Schwerpunkte:

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt - Rückenweg für den Radverkehr

1. Gleichrangigkeit im Straßenverkehr

Rad- und Fußverkehr werden mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. Das Ziel: attraktive und barrierefreie Gehwege, ein durchgehendes Radwegenetz in jeder Stadt, das Pendeln mit dem Rad sicher und schnell ermöglicht, sowie Ampelschaltungen, die Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt - Rückenweg für den Radverkehr

2. Radschnellverbindungen

Bei Planung und Bau von Radschnellwegen macht die Landesregierung Tempo: Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, schreibt das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans fest.

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt - Rückenweg für den Radverkehr

3. Fahrrad mit Anschluss

Bestandteil des Gesetzes ist die verbindliche Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel – Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder. Dabei sollen die Chancen der Digitalisierung genutzt und multimodale Wegeketten gefördert werden.

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzt - Rückenweg für den Radverkehr

4. Mit Sicherheit ans Ziel

Wichtiger Bestandteil des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes: die Verkehrssicherheit! Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert. Dazu gehört auch die Mobilitätserziehung und -bildung, eine gesellschaftlich relevante Aufgabe. Erstmals gesetzlich festgeschrieben sind die Förderung der Landesverkehrswacht und die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms des Landes. Ein weiterer Aspekt ist die Ausrüstung aller landeseigenen LKW und Busse mit Abbiegeassistenten.

Ihre Kontaktperson

Nadine Steffens
Konzepte | Entwicklung

Revierstraße 3, 44379 Dortmund
Tel.: 0231 4341.237

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Nadine Steffens, Konzepte | Entwicklung, Portrait

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