Bürgewald ist eines von sechs geretteten Dörfern im Rheinischen Revier. Um das frühere Tagebaudorf als “Ort der Zukunft” zu entwickeln, wurde im letzten Jahr ein dynamischer Masterplan entwickelt. Er zeigt Wege auf, wie neue Nutzungen, lebendige Gemeinschaften und nachhaltige Strukturen geschaffen werden können, ohne die gewachsene Identität des Dorfes zu verlieren.
Nun beginnt mit den Märkten der Dorfmacher*innen die nächste Phase: Es geht darum, Bürgewald mit Leben zu füllen und konkrete nächste Schritte sichtbar zu machen. Hierfür sollen Zwischennutzungen auf außergewöhnlichen Flächen ins Dorf geholt werden, um Raum für Kultur, Veranstaltungen, künstlerische und landwirtschaftliche Projekte zu schaffen. Daneben werden auf dem Markt die wichtigen Meilensteine der Dorfentwicklung für die kommenden Jahre vorgestellt.
Wichtig: Auf dem Markt werden keine Bauflächen vergeben. Die Vergabe erfolgt in einem gesonderten Verfahren, das starten wird. Interessierte können sich bei diesem Markt jedoch über die wichtigen Rahmenbedingungen informieren und einen Einblick dazu bekommen, was Bürgewald in Zukunft ausmacht.
Wie läuft die Entwicklung von Bürgewald ab und wie kann ich mich einbringen?
Diese Frage steht im Mittelpunkt des ersten Marktes am 18. April 2026. Vor Ort werden der dynamische Masterplan und das weitere Vorgehen erläutert. Außerdem werden Optionen zur Zwischennutzung vorgestellt. Eingeladen sind alle Interessierten, aber auch ausdrücklich heutige und ehemalige Bewohner*innen, um sich aktiv in den Prozess einzubringen.
Wann?: 18. April 2026
Uhrzeit: 11:00–15:00 Uhr
Wo?: Reithalle, Bürgewald
Wissenswertes
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH steht interessierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite.
Die Gemeinde Merzenich ist Gesellschafterin der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH und setzt NRW.URBAN als Treuhänderin für die Entwicklung von Bürgewald als Ort der Zukunft ein. NRW.URBAN unterstützt beim Erwerb der Grundstücke, stellt Expertise für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Bauflächen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement sowie die Abrechnung des Projektes.
Das Vorhaben wird mit Finanzmitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) gefördert.


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